Wichtige Hinweise

Info über verhängte Kletterverbote

ACHTUNG: Die Kletterführer wurden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Eine Garantie auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit kann nicht gegeben werden. Eine Haftung für Unfälle oder andere Folgen kann nicht übernommen werden. Die Nutzung der enthaltenen Informationen geschieht auf eigene Gefahr !
 

BETRIFFT | Klettern in Kärnten und Osttirol | Auflage 2007:

Das Gebiet  9 · Gösseling  ist seit 1.6.2011 mit einem Kletterverbot belegt. Bei Zuwiderhandlung wird seitens der Grundbesitzer und der Jägerschaft eine Besitzstörungsklage eingebracht. Bitte hier zukünftig nicht mehr Klettern gehen !

Das Klettergebiet  10 · Raunjak  ist mit einem Kletterverbot belegt. Der Grundbesitzer duldet das Klettern hier nicht weiter und hat sämtliche ersten bzw. unteren Bohrhaken entfernt. Bitte hier nicht mehr Klettern gehen !
 

BETRIFFT | Klettern in Kärnten und Osttirol | Auflage 2001:

Das Klettergebiet  8 · Sapotniza  ist mit einem Kletterverbot belegt. Hier nicht mehr Klettern gehen, der Grundbesitzer zeigt jeden Kletterer an !